Der Führerschein der Klasse CE umfasst ein Zugfahrzeug der Klasse C und einen Anhänger oder Sattelanhänger mit einer höchsten zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg.
Die Klasse CE umfasst außerdem auch die Lenkberechtigung für die Klassen AM, BE und C1E.
Die Lenkberechtigung für die Klasse CE umfasst zusätzlich auch die Lenkberechtigung für die Klasse DE, wenn der Lenker die Lenkberechtigung für die Klasse D besitzt.
Mindestalter
21 Jahre oder
18 Jahre und Besitz eines Fahrerqualifizierungsnachweises
18 Jahre und erfolgreicher Abschluss des Lehrberufs „Berufskraftfahrer“ bzw. „Berufskraftfahrerin“
18 Jahren und Einschränkung auf das Lenken von bestimmten Fahrzeugen zum Zweck der Erfüllung öffentlicher Aufgaben oder zum Zweck der technischen Entwicklung bei Reparatur- und Wartungsarbeiten
Befristung
Die Lenkberechtigung für die Klasse CE muss regelmäßig verlängert werden. Für jede Verlängerung ist ein ärztliches Gutachten erforderlich.