Kraftwagen, bei denen die höchstzulässige Gesamtmasse mehr als 3500 kg beträgt und die nicht unter die Klasse D1 oder D fallen
Sonderkraftfahrzeuge
Die Klasse C1 umfasst außerdem auch die Lenkberechtigung für die Klassen AM, F und C1.
Ziehen von Anhängern
Mit dem Führerschein der Klasse C darf ein leichter Anhänger (höchstes zulässiges Gesamtgewicht max. 750 kg) gezogen werden.
Mindestalter
21 Jahre oder
18 Jahre und Besitz eines Fahrerqualifizierungsnachweises
18 Jahre und erfolgreicher Abschluss des Lehrberufs „Berufskraftfahrer“ bzw. „Berufskraftfahrerin“
18 Jahren und Einschränkung auf das Lenken von bestimmten Fahrzeugen zum Zweck der Erfüllung öffentlicher Aufgaben oder zum Zweck der technischen Entwicklung bei Reparatur- und Wartungsarbeiten
Befristung
Die Lenkberechtigung für die Klasse C muss regelmäßig verlängert werden. Für jede Verlängerung ist ein ärztliches Gutachten erforderlich.