• 07672 722 07
  • BÜROZEITEN Vöcklabruck
    Mo. - Do. 09:00 - 12:00, 13:00 - 18:00, (Mi. - 17:00, Fr. - 16:00)

Klasse B

Was darf man lenken?

Kraftwagen mit:

  • nicht mehr als acht Plätzen für beförderte Personen außer dem Lenkerplatz
  • einer höchsten zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg
  • Kraftfahrzeuge mit drei Rädern und einer Eigenmasse von mehr als 400 kg

Ziehen von leichten Anhängern:

  • höchstes zulässiges Gesamtgewicht max. 750 kg
  • Die um 75 kg erhöhte Eigenmasse des Zugfahrzeugs muss mehr als doppelt so groß sein wie die momentane Gesamtmasse des Anhängers.

Ziehen von schweren Anhängern:

  • höchstes zulässiges Gesamtgewicht über 750 kg
  • höchste zulässige Gesamtmasse beider Fahrzeuge max. 3.500 kg
  • mit Code 96 (zusätzliche Schulung) 4.250 kg
  • bei Anhängern einer Auflaufbremsanlage darf die momentane Gesamtmasse des Anhängers weder die höchste zulässige Gesamtmasse des Zugfahrzeuges bzw. den bei der Genehmigung festgesetzten  Wert übersteigen.
  • Bei geländegängigen PKW und Kombis (M1) oder LKW (N1) darf die momentane Gesamtmasse des Anhängers weder den 1,5-fachen Wert der höchsten zulässigen Gesamtmasse des Zugfahrzeuges noch den bei der Genehmigung festgesetzten  Wert übersteigen.
  • Für Kombinationen, die diese Grenzen überschreiten, gibt es z.B. die Klasse B+E (Link)

Code 111

Krafträder Klasse A1 mit:

  • einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm3
  • einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW
  • wenn folgende Voraussetzungen gegeben sind:
    • seit mindestens fünf Jahren ohne Unterbrechung Besitz der Lenkberechtigung B
    • nicht mehr in der Probezeit
  • Nachweis einer Schulung im Lenken von derartigen Krafträdern

Mindestalter: