bei Anhängern einer Auflaufbremsanlage darf die momentane Gesamtmasse des Anhängers weder die höchste zulässige Gesamtmasse des Zugfahrzeuges bzw. den bei der Genehmigung festgesetzten Wert übersteigen.
Bei geländegängigen PKW und Kombis (M1) oder LKW (N1) darf die momentane Gesamtmasse des Anhängers weder den 1,5-fachen Wert der höchsten zulässigen Gesamtmasse des Zugfahrzeuges noch den bei der Genehmigung festgesetzten Wert übersteigen.
Für Kombinationen, die diese Grenzen überschreiten, gibt es z.B. die Klasse B+E (Link)
Code 111
Krafträder Klasse A1 mit:
einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm3
einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW
wenn folgende Voraussetzungen gegeben sind:
seit mindestens fünf Jahren ohne Unterbrechung Besitz der Lenkberechtigung B
nicht mehr in der Probezeit
Nachweis einer Schulung im Lenken von derartigen Krafträdern