• 07672 722 07
  • BÜROZEITEN Vöcklabruck
    Mo. - Do. 09:00 - 12:00, 13:00 - 18:00, (Mi. - 17:00, Fr. - 16:00)

Code C95

Fahrerqualifizierungsnachweis für Berufskraftfahrer

Der Fahrerqualifizierungsnachweis für Berufskraftfahrer wird mit dem Code 95 (in Klammer: das Ablaufdatum) in den Führerschein eingetragen.

Grundqualifikation

  • Im Güterbeförderungsverkehr müssen alle Berufskraftfahrer, die nach dem 9. September 2009 eine Lenkberechtigung der Klasse C1 oder C erworben haben, einen Fahrerqualifizierungsnachweis mitführen
  • Berufskraftfahrer von Lkw, die vor dem 10. September 2009 eine Lenkberechtigung der Klasse C1 oder C erworben haben, müssen erst ab 10. September 2014 einen Fahrerqualifizierungsnachweis mitführen
  • Für Kraftwagen, die nicht im gewerblichen Güterverkehr eingesetzt werden, ist die C95 –Ausbildung nicht erforderlich

Weiterbildung

Damit der Fahrerqualifizierungsnachweis gültig bleibt, müssen innerhalb von fünf Jahren 35 Weiterbildungsstunden (fünf Tage zu je sieben Stunden) absolviert werden.