Kraftwagen der Klasse B mit einem schweren Anhänger, wenn die Summe der höchsten zulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge höchstens 4250 kg beträgt.
Bei Anhängern einer Auflaufbremsanlage darf die momentane Gesamtmasse des Anhängers weder die höchste zulässige Gesamtmasse des Zugfahrzeuges bzw. den bei der Genehmigung festgesetzten Wert übersteigen.
Mindestalter
Für Code 96 gibt es weder ein eigenes Mindestalter noch eine Mindest-Besitzzeit der Klasse B.