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  • BÜROZEITEN Vöcklabruck
    Mo. - Do. 09:00 - 12:00, 13:00 - 18:00, (Mi. - 17:00, Fr. - 16:00)

Klasse C1

   Anmeldung

Eine Lenkberechtigung für die Klasse C1 darf nur bei Besitz der Lenkberechtigung für die Klasse B erteilt werden.
Wird die Klasse B und C1 gleichzeitig beantragt, muss die theoretische und praktische Fahrprüfung für die Klasse B bestanden sein, um zur praktischen Fahrprüfung für die Klasse C1 zugelassen zu werden.

Mindestalter:
Die Ausbildung darf 6 Monate vor dem 18. Geburtstag begonnen werden.

Theorieausbildung:

  • 10 Lektionen Zusatzwissen für die Klasse C (C1)

Fahrausbildung:

  • 8 Fahrlektionen

Theorieprüfung:

  • Mindestalter 17 1/2 Jahre
  • Ärztliches Gutachten
  • Abschluss der Theorieausbildung

Fahrprüfung:

  • Frühestens am 18. Geburtstag
  • Nach bestandener Theorieprüfung C1
  • Bestandene Theorie- und Praxisprüfung Klasse B
  • Absolvierung eines Erste Hilfe Kurses
  • Abschluss der Praxisausbildung
  • Die praktische Prüfung wird mit dem Fahrschulfahrzeug durchgeführt

Ausstellung des (vorläufigen) Führerscheins:

  • Nach bestandener Prüfung übergibt der Fahrprüfer / die Fahrprüferin
    • den vorläufigen Führerschein (hat die Fahrschule schon vorbereitet)
    • ein Kostenblatt mit Zahlschein für die Verfahrenskosten
    • bei eventuellen Auflagen: ein Merkblatt über die eingetragenen Codes
    • Der vorläufige Führerschein muss bei Aushändigung sowohl von der Fahrprüferin/vom Fahrprüfer als auch von der Kandidatin/vom Kandidaten unterschrieben werden
  • Der vorläufige Führerschein ist innerhalb Österreichs nur maximal vier Wochen gültig und es muss ein amtlicher Lichtbildausweis beim Fahren mitgeführt werden
  • Bei rechtzeitiger Bezahlung der Verfahrenskosten wird der Scheckkartenführerschein direkt an die Wohnadresse zugestellt
  • Der vorläufige Führerschein wird dann ungültig, muss aber nicht bei der Behörde abgeliefert werden.
  • den Umfang der Lenkberechtigung finden Sie hier