Klasse B – Duale Ausbildung
Das Angebot, bei dem professionelle Ausbildung ideal mit privaten Übungsfahrten kombiniert wird.
…das heißt: Nach der Basisausbildung in der Fahrschule kann mit einer Bewilligung der Bezirkshauptmannschaft (Bürgerservice) privat geübt werden.
Voraussetzungen Kandidat(in):
- Die Ausbildung darf 6 Monate vor dem 18. Geburtstag begonnen werden.
- Ärztliches Gutachten
- Basisausbildung
Voraussetzungen Begleiter:
- Besitz der Lenkberechtigung für die betreffende Klasse seit mindestens sieben Jahren
- Fahrpraxis in der beantragten Klasse in den dem Antrag unmittelbar vorangegangenen drei Jahren
- Keine Bestrafung wegen eines Entzugsdelikts und keine zwei zu berücksichtigenden Vormerkungen in den dem Antrag unmittelbar vorangegangenen drei Jahren
- Besonderes Naheverhältnis zur Bewerberin/zum Bewerber
- Die Begleitperson darf für ihre Tätigkeit kein Entgelt annehmen.
Basisausbildung:
- 32 Theorielektionen
- 3 Fahrlektionen Vorschulung
- 3 Fahrlektionen Grundschulung
- 1 Lektion Theoretische Einweisung für Kandidat und Begleiter
- Die Fahrschule stellt eine Bestätigung aus
Die Bezirkshauptmannschaft erteilt die Bewilligung zur Durchführung von Übungsfahrten
- Der Bescheid ist während der Übungsfahrten mitzuführen
- Das Übungsfahrzeug ist mit Schildern zu kennzeichnen (in der Fahrschule erhältlich)
- Das Übungsfahrzeug darf ein Schalt- oder Automatikgetriebe haben
- Alle Fahrten sind in einem Fahrtenprotokoll einzutragen (ist in der Fahrschulbroschüre enthalten)
- Mindestens 1.000km üben und im Fahrtenprotoll eintragen
Beobachtungsfahrt:
- Nach den Übungsfahrten erfolgt in der Fahrschule eine Beobachtungsfahrt gemeinsam mit Kandidat, Begleiter und Fahrlehrer
- Wird während der Übungsfahrten auch in der Nacht gefahren, kann die Nachtfahrt in der Fahrschule entfallen
Perfektionsschulung und Prüfungsvorbereitung:
- 27 Theorielektionen
- 4 Fahrlektionen inkl. Autobahnfahrt
- 1 Fahrlektion Prüfungsvorbereitung
Theorieprüfung:
- Mindestalter 17 1/2 Jahre
- Abschluss der Theorieausbildung
Fahrprüfung:
- Frühestens am 18. Geburtstag
- Nach bestandener Theorieprüfung
- Absolvierung eines Erste Hilfe Kurses
- Die praktische Prüfung kann mit dem Übungsfahrzeug oder dem Fahrschulfahrzeug durchgeführt werden
Ausstellung des (vorläufigen) Führerscheins:
- Nach bestandener Prüfung übergibt der Fahrprüfer / die Fahrprüferin
den vorläufigen Führerschein (hat die Fahrschule schon vorbereitet)
ein Kostenblatt mit Zahlschein für die Verfahrenskosten
bei eventuellen Auflagen: ein Merkblatt über die eingetragenen Codes
- Der vorläufige Führerschein muss bei Aushändigung sowohl von der Fahrprüferin/vom Fahrprüfer als auch von der Kandidatin/vom Kandidaten unterschrieben werden
- Der vorläufige Führerschein ist innerhalb Österreichs nur maximal vier Wochen gültig und es muss ein amtlicher Lichtbildausweis beim Fahren mitgeführt werden
- Bei rechtzeitiger Bezahlung der Verfahrenskosten wird der Scheckkartenführerschein direkt an die Wohnadresse zugestellt
- Der vorläufige Führerschein wird dann ungültig, muss aber nicht bei der Behörde abgeliefert werden.
- den Umfang der Lenkberechtigung finden Sie hier
Mehrphasenausbildung:
Innerhalb eines Jahres nach der Führerscheinausstellung sind drei Module zu absolvieren:
- 1. Perfektionsfahrt zwei bis vier Monate nach der Führerscheinausstellung
- das Fahrsicherheitstraining mit verkehrspsychologischem Gruppengespräch drei bis neun Monate nach der Führerscheinausstellung
- 2. Perfektionsfahrt sechs bis zwölf Monate nach der Führerscheinausstellung
„Fahren lernen muss auch Spaß machen“
Das ist unser Motto bei der Fahrausbildung. Ein abwechslungsreicher Unterricht mit Einsatz modernster Präsentationstechniken ist die Garantie für den guten Prüfungserfolg unserer Kunden.
Du beginnst mit den Grundfahrübungen auf einem Übungsplatz.
Für das Lernen zu Hause sind USBs und TANs in der Fahrschule erhältlich!
P.S. Eine Theorie- oder Fahrlektion dauert 50 Minuten.