• 07672 722 07
  • BÜROZEITEN Vöcklabruck
    Mo. - Do. 09:00 - 12:00, 13:00 - 18:00, (Mi. - 17:00, Fr. - 16:00)

Klasse C1+E

   Infos zur Ausbildung

Was darf man lenken? 

  • Ein Zugfahrzeug der Klasse C1 und einen Anhänger oder Sattelanhänger mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht über 750 kg, sofern die höchste zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 12.000 kg nicht übersteigt
  • Ein Zugfahrzeug der Klasse B und einen Anhänger oder Sattelanhänger mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht über 3500 kg, sofern die höchste zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 12.000 kg nicht übersteigt
  • Die Lenkberechtigung der Klasse C1E umfasst auch die Lenkberechtigung BE

Mindestalter

  • 18 Jahre

Befristung

Die Lenkberechtigung für die Klasse C1E muss regelmäßig verlängert werden. Für jede Verlängerung ist ein ärztliches Gutachten erforderlich.

  • Unter 60 Jahren: Alle fünf Jahre
  • Ab 60 Jahren: Alle zwei Jahre