Ein Zugfahrzeug der Klasse C1 und einen Anhänger oder Sattelanhänger mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht über 750 kg, sofern die höchste zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 12.000 kg nicht übersteigt
Ein Zugfahrzeug der Klasse B und einen Anhänger oder Sattelanhänger mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht über 3500 kg, sofern die höchste zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 12.000 kg nicht übersteigt
Die Lenkberechtigung der Klasse C1E umfasst auch die Lenkberechtigung BE
Mindestalter
18 Jahre
Befristung
Die Lenkberechtigung für die Klasse C1E muss regelmäßig verlängert werden. Für jede Verlängerung ist ein ärztliches Gutachten erforderlich.