Anmeldung |
Die Ausbildung darf 6 Monate vor dem 16. Geburtstag begonnen werden.
Damit kann gleichzeitig auch die A1 und die L17 Ausbildung begonnen werden.
Theorieausbildung
Fahrausbildung
Theorieprüfung
Praxisprüfung
Ausstellung des (vorläufigen) Führerscheins: