• 07672 722 07
  • BÜROZEITEN Vöcklabruck
    Mo. - Do. 09:00 - 12:00, 13:00 - 18:00, (Mi. - 17:00, Fr. - 16:00)

Klasse F (Traktor)

   Anmeldung

Mindestalter

Die Ausbildung darf 6 Monate vor dem 16. Geburtstag begonnen werden.
Damit kann gleichzeitig auch die A1 und die L17 Ausbildung begonnen werden.

Theorieausbildung

  • 20 Lektionen Grundwissen (entfällt bei Besitz einer anderen Führerscheinklasse)
  •   4 Lektionen Zusatzwissen für die Klasse F

Fahrausbildung

  •   4 Fahrlektionen

Theorieprüfung

  • Mindestalter 15 1/2 Jahre
  • Ärztliches Gutachten
  • Abschluss der Theorieausbildung
  • Grundwissen (entfällt bei Besitz einer anderen Führerscheinklasse)
  • Zusatzwissen „F“

Praxisprüfung

  • Frühestens am 16. Geburtstag
  • Nach bestandener Theorieprüfung
  • Abschluss der Praxisausbildung
  • Absolvierung eines Erste Hilfe Kurses

Ausstellung des (vorläufigen) Führerscheins:

  • Nach bestandener Prüfung übergibt der Fahrprüfer / die Fahrprüferin
    • den vorläufigen Führerschein (hat die Fahrschule schon vorbereitet)
    • ein Kostenblatt mit Zahlschein für die Verfahrenskosten
    • bei eventuellen Auflagen: ein Merkblatt über die eingetragenen Codes
  • Der vorläufige Führerschein muss bei Aushändigung sowohl von der Fahrprüferin/vom Fahrprüfer als auch von der Kandidatin/vom Kandidaten unterschrieben werden
  • Der vorläufige Führerschein ist innerhalb Österreichs nur maximal vier Wochen gültig und es muss ein amtlicher Lichtbildausweis beim Fahren mitgeführt werden
  • Bei rechtzeitiger Bezahlung der Verfahrenskosten wird der Scheckkartenführerschein direkt an die Wohnadresse zugestellt
  • Der vorläufige Führerschein wird dann ungültig, muss aber nicht bei der Behörde abgeliefert werden.
  • den Umfang der Lenkberechtigung finden Sie hier